3. Stadtratssitzung
Elternbeiträge für die Kindergärten
Auch das Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sieht die angemessene Beteiligung der Eltern an den Kinderbetreuungskosten vor. Die letzte Kalkulation der Betreuungskosten liegt bereits vier Jahre zurück und betrifft die Anpassung der Beiträge in den Jahren 2020 bis 2024. Nun liegt dem Stadtrat mit der Beschlussvorlage eine neue Kalkulation vor. Grundlage sind die geplanten Gesamtausgaben beider Kindergärten für das Haushaltsjahr 2024. Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2025 ist mit 19 v.H. kalkuliert. In den Folgejahren steigt dieser bis auf 22 v.H. Die Deckungsgrade der Jahre 2020 bis 2024 wurden mit 21 bis 24 v.H. berechnet.
Die Erhöhung der Beiträge ist auf die erheblich gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. Diese ergeben sich aus den entsprechenden Tarifanpassungen und den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüsseln, die sich im nächsten Jahr auf Grund des geänderten ThürKigaG nochmals erhöhen werden. Weiterhin sind die erheblich gestiegenen Betriebskosten zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat sich mit den beiden Trägern zur Erhöhung der Elternbeiträge abgestimmt. Die Elternbeiräte wurden rechtzeitig und umfassend informiert.
Der Ausschuss für Kultur, Jugend, Sport, Soziales und Partnerschaften sowie der Finanzausschuss haben sich in vorberatener Sitzung zur vorgelegten Erhöhung der gestaffelten Beiträge für die Kindergärten der Stadt Königsee positioniert.
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss die jährliche stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Jahr 2025 bis zum Jahr 2028 für die Kindergärten der Stadt Königsee.
Die Elternbeiträge sind nach Thüringer Kindergartengesetz –ThürKigaG- § 29, Absatz 2, sozialverträglich nach der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig in einem Kindergarten betreut werden und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt.
Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2025 für die Kindergärten der Stadt Königsee |
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder ab 1 Jahr bis Schuleintritt | Ganztagsbetreuung | Halbtagsbetreuung |
| 209,00 € | 190,00 € |
2. Kind | 156,75 € | 142,50 € |
3. Kind | 104,50 € | 95,00 € |
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder unter 1 Jahr |
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| 251,00 € | 230,00 € |
2. Kind | 188,25 € | 172,50 € |
3. Kind | 125,50 € | 115,00 € |
Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2026 für die Kindergärten der Stadt Königsee
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder ab 1 Jahr bis Schuleintritt | Ganztagsbetreuung | Halbtagsbetreuung |
| 218,00 € | 200,00 € |
2. Kind | 163,50 € | 150,00 € |
3. Kind | 109,00 € | 100,00 € |
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder unter 1 Jahr |
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| 262,00 € | 240,00 € |
2. Kind | 196,50 € | 180,00 € |
3. Kind | 131,00 € | 120,00 € |
Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2027 für die Kindergärten der Stadt Königsee
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder ab 1 Jahr bis Schuleintritt | Ganztagsbetreuung | Halbtagsbetreuung |
| 229,00 € | 210,00 € |
2. Kind | 171,75 € | 157,50 € |
3. Kind | 114,50 € | 105,00 € |
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder unter 1 Jahr |
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1.Kind | 273,00 € | 250,00 € |
2. Kind | 204,75 € | 187,50 € |
3. Kind | 136,50 € | 125,00 € |
Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2028 für die Kindergärten der Stadt Königsee
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder ab 1 Jahr bis Schuleintritt | Ganztagsbetreuung | Halbtagsbetreuung |
| 240,00 € | 220,00 € |
2. Kind | 180,00 € | 165,00 € |
3. Kind | 120,00 € | 110,00 € |
Anzahl der in der Einrichtung gleichzeitig betreuten Kinder unter 1 Jahr |
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| 284,00 € | 260,00 € |
2. Kind | 213,00 € | 195,00 € |
3. Kind | 142,00 € | 130,00 € |
Besuchen mehrere Kinder eines Haushaltes den Kindergarten und befindet sich darunter ein Kind unter 1 Jahr, erfolgt die Einstufung grundsätzlich in der Kategorie „1. Kind“ unter 1 Jahr.
Ab dem 4. Kind, das die Einrichtung besucht, werden die Beiträge erlassen. Für Gastkinder wird ein Tagesbetrag von 15,00 € erhoben.