3. Stadtratssitzung
Festlegung der Mietpreise für die Neuvermietung von Wohnimmobilien


Diese Problematik wird durch eine höhere Frequenz der Mieterwechsel und eine teilweise sinkende Bereitschaft zur Eigenleistung der Mieter verstärkt.

Aufgrund der Demografie der Mieterstruktur und einer höheren Fluktuation empfiehlt die Finanzverwaltung eine Anpassung der Mietpreise städtischer Immobilien, um zur Deckung des steigenden Sanierungsaufwandes beizutragen.

Die folgende Preisstaffelung wird zur Festlegung eines Mindestmietpreises vorgeschlagen:

augenscheinlicher Zustand des Wohnraums

Preis je m²

Teilsaniert                                         6,00 €/m²

Vollsaniert                                        6,50 €/m²

energetisch und teilsaniert           6,50 €/m²

energetisch und vollsaniert          7,00 €/m²

Die Preisstruktur orientiert sich am Durchschnittspreis des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, welcher bei 6,39 €/m² liegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Durchschnittswert auch preisgebundene Sozialwohnungen enthalten sind.

Derzeit sind vier städtische Wohnungen zustandsbedingt nicht vermietbar. Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten für eine Sanierung, können diese Maßnahmen jedoch momentan nicht in den Haushalt eingeordnet werden.