5. Stadtratssitzung
Nach Eröffnung durch den Vorsitzenden, Bestätigung der Tagesordnung, Mitteilungen des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle sowie der Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates stand die Haushaltssatzung 2025 auf der Tagesordnung.
Erfreulich ist, dass wir für das Haushaltsjahr 2025 einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorlegen können. Allerdings ist die dauernde Leistungsfähigkeit 2025 nicht gesichert.
Im Verwaltungshaushalt wird nicht die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgung der Kredite erwirtschaftet. Der Fehlbetrag in der dauernden Leistungsfähigkeit beträgt 2025 502 T€. Ab 2026 wird die Tilgung der Kredite erwirtschaftet und die dauernde Leistungsfähigkeit ist sichergestellt.
Mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung für die Stadt.
Mit Bekanntmachung tritt der Haushalt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Königsee für das Haushaltsjahr 2025 mit einer Stimmenthaltung.
Finanzplan 2025 - 2028 mit Investitionsprogramm
Dem Finanzplan liegt ein Investitionsprogramm zugrunde.
Der Finanzplan ist eine Anlage zum Haushaltsplan und muss deshalb der Rechtsaufsichtsbehörde mit Einreichung des Haushaltsplanes vorgelegt werden. Finanzplan und Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss den Finanzplan der Stadt Königsee für die Finanzplanjahre 2025 – 2028 mit einer Enthaltung.
Zu den großen Investitionen gehören u.a.
Sanierungsarbeiten Rathaus 350 T€
Ausgaben Bereich Feuerwehr 200 T€
Fortsetzung Erneuerung der Spielplätze 65 T€
Große Maßnahmen in der Stadtsanierung sind
Erneuerung Wege am Goldfischteich 189 T€
W.-Pieck-Str. 11 60 T€
Schwarzburger Str. 3-5 480 T€
Platz der Jugend 50 T€
Der Abschnitt Gemeindestraßen beinhaltet:
Zufahrt Bauhof Rottenbach mit 315 T€
Stützmauer Oberschöbling 250 T€
Nebenstraße Mankenbach 25 T€
Straße hinter der Kirche in Oberhain 80 T€
Radweg Quittelsdorf 40 T€
Fußgängerbrücken am AWO Heim 50 T€
Zuleitung Waldsee 50 T€
Deckensanierung Otto-Nuschke-Str. 99 T€
Bernhardtsgäßchen 25 T€
allgemeiner Straßenunterhalt und Planungskosten 75 T€
Des Weiteren sind Mittel berücksichtigt für die
Straßenbeleuchtung O.-Nuschke-Str. 49 T€
Friedhof 46 T€
-dazu gehören eine Urnenwand, Stele und die
Sanierung Trauerhalle Rottenbach
Sanierung und Planung Feld- und Wirtschaftswege 140 T€
Außenanlage Barigauer Turm 75 T€
Verlängerung der Optionserklärung zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis zum 01.01.2027
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss die Verlängerung der „Optionserklärung“ nach § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UstG) einstimmig.
Mit der Verlängerung der „Optionserklärung“ wird der § 2 Abs. 3 UstG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2027 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet.
Festsetzung der Pachtpreise für die Neuverpachtung von Flächen im Stadtgebiet von Königsee und seiner Ortsteile
Die Pachtpreise für Flächen der Stadt Königsee wurden seit dem Jahr 2016 nicht angepasst und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Finanzverwaltung empfiehlt eine Anpassung für Neuverpachtungen.
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss einstimmig für das Einzugsgebiet Königsee die Pachtpreise für Neuverpachtungen wie folgt:
Für landwirtschaftliche Nutzflächen (Erwerbswirtschaft) gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Pachtvertrages veröffentlichten Pachtpreise des Landwirtschaftsamtes Saalfeld-Rudolstadt.
Erholungsflächen: sind bebaute und unbebaute Pachtflächen, die
- Erholungszwecken dienen, aber keine Kleingärten in Sinne dieser Richtwertlinie sind
- das benachbarte Wohngrundstück des Pächters erweitern oder qualitativ verbessern oder
- durch ihre Bebauung den Eindruck eines Wochenendgrundstücks vermitteln oder dazu dienen könnten
- für unbebaute Grundstücke: 1,00 – 1,20 € / m² und Jahr
- für bebaute Grundstücke: 1,50 – 1,80 € / m² und Jahr (bebaut gilt eine Bebauung über 5 m²)
sonstige Flächen: sind Flächen zur Lagerung, zur Ausübung eines Gewerbes und Hofräume
- Innenbereich: 1,20 € / m² und Jahr
bebaut: 1,50 € / m² und Jahr
- Außenbereich: 1,00 € / m² und Jahr
bebaut: 1,50 € / m² und Jahr
Kleingärten: sind Pachtflächen, die dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung (kleingärtnerische Nutzung) dient. Bei Flächen zwischen der Erschließungsstraße und dem Wohngrundstück handelt es sich nicht um Kleingärten im Sinne dieser Richtwertlinie.
Die neuen Pachtpreise gelten für Neuabschlüsse.
Die Pachtpreise sollen 5 Jahre Bestand haben. Danach sind die Jahrespachtpreise zu überprüfen und dem Stadtrat neu vorzulegen.
Aufhebung 2. Änderung zum Bebauungsplan I/92 Industrie- und Gewerbepark (IGP) Königsee
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss, den Beschluss zur „2. Änderung zum Bebauungsplan I/92 Industrie- und Gewerbepark (IGP) Königsee“ vom 23.10.2023 mit der Nummer STR/132/2023 aufzuheben. Die Änderung des Bebauungsplans wird nicht weiterverfolgt.
Die eingereichten Einwendungen und Bedenken behördlicherseits führen dazu, dass die Änderungen des Bebauungsplans nicht wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt werden können. Insbesondere sind die geäußerten Bedenken so weitreichend, dass die Änderungen nur unter erheblichen Anpassungen und mit zusätzlichem Aufwand realisiert werden könnten.
Ein Weiterverfolgen der geplanten Änderungen ist nicht möglich, da dies ein neues Verfahren mit umfangreicherer Beteiligung und Überarbeitung des Planentwurfs nach sich ziehen würde. Dies wäre mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand verbunden, welcher in Anbetracht der voraussichtlichen Widerstände und der geäußerten Einwände nicht gerechtfertigt erscheint.
Dann ging es um einen Beschluss zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Königsee durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG). Jörg Burkhardt von der TGG stellte das Programm anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Der Stadtrat beschloss dann, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze“, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.
Der Stadtrat ermächtigte den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.