Für die Finanzverwaltung (Steuern) ist eine vorherige Terminvereinbarung ab Januar 2025 erforderlich
Bitte beachten Sie, dass der Termin ausschließlich für die von Ihnen ausgewählte Leistung und für eine Person gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Feld „Kurzbeschreibung“ weitere Leistungen bzw. Personen anzufragen.
Sie erhalten nach erfolgter Terminanfrage eine E-Mail. Deren Erhalt müssen Sie bestätigen, erst dann ist die Terminanfrage gestellt. Bei erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail. Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung in der Übersicht nicht enthalten sein, bitten wir Sie, zur Terminvereinbarung telefonisch unter der 036738/497-34 bzw. -33 oder -31 mit uns in Kontakt zu treten. Dies gilt ebenso, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, einen Termin über die Webseite der Stadtverwaltung zu buchen.
Die Online-Terminbuchung in Sachen Steuern und Finanzen gilt aber erst ab Januar 2025!