Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) zur Einreichung von Fördermittelanträgen zur Förderung des Ersatzneubaus oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen
Grundlagen zur Feststellung der Förderfähigkeit sind die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 21.07.2024 (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2024) sowie das 2021 fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes (im Amtsblatt des Ilm- Kreises Nr. 9/2021 öffentlich bekannt gemacht). Wesentliche Änderungen sind die Erhöhung der Zuschüsse sowie der Wegfall der Möglichkeit, Fördermittel durch Inanspruchnahme eines Darlehens zu erhalten.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen im Sinne § 2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz (ThürWG):
- für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke, die gemäß Abwasserbeseitigungskonzept nie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (Direkteinleiter).
- für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke, die an einen kommunalen Kanal angeschlossen sind, gemäß Abwasserbeseitigungskonzept jedoch nie an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden (Teilortskanalkunden).
Dazu gehört auch die erstmalige Errichtung einer Kleinkläranlage, wenn das vom Grundstück stammende Abwasser bisher ohne Vorreinigung eingeleitet wurde.
- für den Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Kleinkläranlagen
- für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken
- für die abwassertechnische Erschließung von Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz
- für die abwassertechnische Erschließung von Wochenend- und Bungalowsiedlungen, Ferienanlagen o.ä., die baurechtlich nicht dauerhaft zum Wohnen zugelassen sind.
Es gelten folgende Festbeträge:
- für Ersatzneubau 3.000,00 € (4 EW Anlage) + 300,00 € je weiterem EW
- für Nachrüstung 1.500,00 € (4 EW Anlage) + 150,00 € je weiterem EW
Der betreffende Personenkreis wird hiermit aufgefordert, die Fördermittelanträge für die Kleinkläranlagen, die 2025 durch einen Ersatzneubau erneuert oder nachgerüstet werden sollen, bis spätestens 30.09.2025 beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau, Naumannstraße 21 einzureichen.
Bei Direkteinleitern ist dem Antrag gemäß Punkt 7.1.2 der Richtlinie eine Kopie der wasserrechtlichen Erlaubnis beizufügen. Es können nur vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen an die bewilligende Stelle weitergereicht werden.
Die Antragsformulare sind entweder im Kundenzentrum Bereich Abwasser des WAVI Ilmenau (Hüttengrund 8, 98693 Ilmenau) während der Dienstzeiten oder auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank zum Download unter www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kleinkläranlagen erhältlich.
Der Zweckverband weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Ersatzneubau oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen erst dann begonnen werden darf, wenn die Förderung durch die Thüringer Aufbaubank bewilligt worden ist bzw. die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabensbeginn vorliegt.
Der Maßnahme- bzw. Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückes gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Zweckverband Wasser- und Dienstzeiten:
Abwasser- Verband Ilmenau Mo. bis Do. 9 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Naumannstraße 21 Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
98693 Ilmenau