„SHIT HAPPENS...!“ oder: die Not mit dem Hundekot


Die Beschwerden richten sich darüber hinaus auch gegen Hundehalter(innen), welche ihr Tier frei laufen lassen obwohl sich Menschen, zum Teil in Begleitung von anderen Hunden, oder Weidetiere (in deren Koppeln) nähern. Dies kann zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen!

Jeder Hundebesitzer hat Pflichten, zum Beispiel die Leinenpflicht und die Pflicht, Hundekot zu beseitigen. Die verbreitete Meinung und oft benutzte Ausrede, durch die Zahlung der Hundesteuer gewissermaßen davon befreit zu sein, ist falsch. Das Zahlen der Hundesteuer entbindet keineswegs von der Pflicht, die Tretminen seines Tieres zu beseitigen. Vielmehr ist die Unterlassung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann. Der Hundekot stellt eine Verunreinigung dar, die sofort zu entfernen ist.

Hundekot auf Straßen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Park- und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle. Besonders Kinder und immungeschwächte Personen sind durch die Übertragung von Salmonellen, Hundewürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern gefährdet. Für Geh- und Sehbehinderte stellt Hundekot sogar eine Unfallgefahr dar.

An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an alle Hundebesitzer, die vorbildlich die Haufen ihrer Hunde entsorgen! Leider gibt es dennoch Hundehalter, die die unliebsamen Häufchen ihrer vierbeinigen Freunde einfach übersehen oder bewusst ignorieren. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die Häufchen hineintreten oder auch die Gemeindearbeiter sowie Privatpersonen, denen die Hinterlassenschaften der Vierbeiner beim Mähen „um die Ohren fliegen“.

Auch wer seinen Hund nicht an der Leine führt, handelt ordnungswidrig und riskiert ebenfalls eine Anzeige, die ein Bußgeld zur Folge haben kann. Was viele nicht wissen: auch im Wald besteht nach § 6 Abs. 2 des Thüringer Waldgesetzes die Leinenpflicht. Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass Hunde auf Kinderspielplätzen absolutes „Betretungsverbot“ haben.

Deshalb unser Appell an Sie, als Hundehalter(innen):

•             Lassen Sie ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.

•             Meiden Sie Spielplätze, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner unterwegs sind, dort herrscht ein striktes Hundeverbot.

•             Verrichtet Ihr Hund sein Geschäft auf Straßen, öffentlichen Wegen, Bürgersteigen, Plätzen und Grünanlagen sowie landwirtschaftlichen Flächen sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Hilfreich sind hierbei beispielsweise Hundekotbeutel, die im Einzelhandel oder Zoofachhandel erhältlich sind. An einigen Wegen bzw. in Parks stehen auch Beutelspender und Hundetoiletten, welche im Auftrag der Stadt aufgestellt wurden.

•             Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Entsorgen Sie die Hundekotbeutel nicht in Straßengullys oder in der freien Natur, sondern in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Stadt hat in den letzten Wochen weitere Abfallbehälter dieser Art aufgestellt, bitte nutzen Sie diese entsprechend.

•             Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.

gez. Schwarz

Ordnungsamt