Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung


Der Ortsteilrat der o.g. Ortsteile mit Ortsteilverfassung besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und 4, in den Ortsteilen Oberhain und Rottenbach aus 6, weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates.

Die weiteren Mitglieder des Ortsteilrates werden entsprechend § 3 der Hauptsatzung der Stadt Königsee, in Kraft getreten am 01.06.2024, aus der Mitte einer Bürgerversammlung in geheimer Wahl gewählt und sind ehrenamtlich tätig.

Jeder Wahlberechtigte (entsprechend § 1 und 2 des Thür. Kommunalwahlgesetzes) erhält eine entsprechende Benachrichtigung über die Wahl, die mitzubringen ist, wenn er an der Bürgerversammlung teilnimmt und sein Wahlrecht ausüben möchte.

Die Wahlberechtigten, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, müssen sich zu Beginn der Bürgerversammlung unterschriftlich in das Wählerverzeichnis des Ortsteils eintragen, welches am jeweiligen Wahlort ausliegt.

Der Bürgermeister (bzw. dessen Stellvertreter) leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahlen (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde beauftragen. Er fordert in der Bürgerversammlung die Wähler auf, Vorschläge für die Mitglieder des Ortsteilrates zu unterbreiten.

Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt und kann bis zu 4 Personen, bzw. in den Ortsteilen Oberhain und Rottenbach bis zu 6 Personen, vorschlagen.

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen (und evtl. den Beruf) des Vorgeschlagenen enthalten.

Es bedarf vor der Stimmabgabe der Einwilligung (mündlich) des Vorgeschlagenen. Ist dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen (formlos mit Unterschrift oder auf dem von der Stadtverwaltung im Amtsblatt Nr.7/24 Seite 7 bzw. >>> hier <<< auf der Homepage bereitgestellten Formular.

Wählbar ist entsprechend § 12 des Thür. Kommunalwahlgesetzes:

Jeder Wahlberechtigte des jeweiligen Ortsteils, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder Sicherheitsverwahrung befindet.

Jeder Anwesende erhält einen Stimmzettel.

Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen, in den Ortsteilen Oberhain und Rottenbach 6 Stimmen. Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.

Sind in der Bürgerversammlung weniger als 8 Bewerber (Ortsteile Oberhain und Rottenbach weniger als 12 Bewerber) für den Ortsteilrat vorgeschlagen, kann der Wähler auch andere – nicht vorgeschlagene – (wählbare) Personen auf dem Stimmzettel eintragen.

Die Wahl ist geheim und erfolgt entsprechend § 3 Abs.3 Buchstaben g) und h) der Hauptsatzung der Stadt Königsee.

Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.