Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
- bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
- bei Verlust des Hundes,
- bei Tod des Hundes.
Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.
Teaser
Die Abmeldung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
- Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.
Unterstützende Institutionen
Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.